Das Innenverhältnis, namentlich die Frage, wer für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung des Finanzvermögens zuständig ist und nach welchen internen Verfahren die Willensbildung zustande kommt, bestimmt sich nach öffentlichem Recht. Kantonseigene Liegenschaft Stollenanlage Ripshausen. Beschluss, mit dem der Regierungsrat die Baudirektion beauftragt, mit der Korporation Uri einen Kaufvertrag abzuschliessen. Dieser Beschluss betrifft das Innenverhältnis. Es werden keine Rechte und Pflichten einer bestimmten Person begründet, geändert oder aufgehoben. Fehlen einer Verfügung und damit eines Anfechtungsobjektes. Das Innenverhältnis weist auch eine Aussenwirkung auf. Es bleibt aber bei