2. Die Verfahrenskosten des Rechtsmittelverfahrens, bestehend aus: CHF 300.00 Gerichtsgebühr CHF 50.00 Barauslagen pauschal CHF 350.00 Total, werden der Berufungsklägerin auferlegt. 3. Eröffnung - Berufungsklägerin - Beschuldigter/Berufungsbeklagter, vertr. durch RA lic. iur. Roman Weber - Privatkläger, vertr. durch RA Andreas Schwarz Mitteilung - Vorinstanz Altdorf, 21. Januar 2026 OBERGERICHT DES KANTONS URI Strafrechtliche Abteilung Die Vorsitzende Die Gerichtsschreiberin