Mit verfahrensleitender Verfügung vom 27. November 2025 wurde die Partei, die Berufung angemeldet hat, vom Obergericht des Kantons Uri darauf hingewiesen, dass bei Nichteinreichung einer Berufungserklärung ohne Rückzug der Anmeldung innerhalb der 20- tägigen Frist ein kostenpflichtiger Nichteintretensentscheid gefällt werde (act. 1.1). Die Berufungsklägerin hat innert Frist keine Berufungserklärung eingereicht. Auf die Berufung wird daher nicht eingetreten. Damit ist das Urteil des Landgerichtpräsidiums I Uri in Rechtskraft erwachsen (Art. 437 Abs. 1 lit. c StPO).