2. Am 25. September 2025 meldete die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri gegen das Urteil des Landgerichtpräsidiums I Uri [PSA 24 37] vom 12. September 2025 Berufung an (act. 4.1). Am 26. November 2025 wurde ihr die schriftliche Urteilsbegründung eröffnet. Die 20-tägige Berufungserklärungsfrist endete demnach am 16. Dezember 2025. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 27. November 2025 wurde die Partei, die Berufung angemeldet hat, vom Obergericht des Kantons Uri darauf hingewiesen, dass bei Nichteinreichung einer Berufungserklärung ohne Rückzug der Anmeldung innerhalb der 20- tägigen Frist ein kostenpflichtiger Nichteintretensentscheid gefällt werde (act.