Seite 20 von 21 tragenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1'400.00 sowie den zu tragenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten anteilsmässig im Umfang von CHF 327.90 verrechnet. 7. Eröffnung - Beschuldigter/Berufungskläger, vertr. durch RA MLaw Christian Gisler - Staatsanwaltschaft/Berufungsbeklagte