4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2'600.00 werden bestätigt und A.____ im Umfang von zwei Dritteln, ausmachend CHF 1’733.30, auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten von einem Drittel, ausmachend CHF 866.70, gehen zu Lasten der Staatskasse des Kantons Uri. 5. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, bestehend aus: CHF 2’000.00 Gerichtsgebühr Rechtsmittelverfahren CHF 100.00 Barauslagen pauschal CHF 2’100.00 Total,