Seite 16 von 21 3.12 Fazit Der Beschuldigte wird somit zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen – wobei der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wird – sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 2’000.00 verurteilt. Die Kaution in der Höhe von CHF 950.00 wird mit der ausgesprochenen Verbindungsbusse verrechnet. Somit hat der Beschuldigte noch CHF 1'050.00 der Verbindungsbusse – unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 11 Tage – zu bezahlen.