Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 20 %, eines Abzugs für den nichterwerbstätigen Ehepartner von 15 %, eines Abzugs von 15 % für das erste Kind, von 12.5 % für das zweite Kind und von 10 % für das dritte Kind ist dem Beschuldigten ein monatliches Einkommen von rund CHF 3'084.00 anzurechnen. Der angemessene Tagessatz beläuft sich damit auf rund CHF 100.00 (CHF 3'084.00 : 30 Tage).