Gemäss eigenen Angaben auf dem Formular «Abklärung der finanziellen Verhältnisse» (act. 1000 StA) generiert der Beschuldigte einen monatlichen Nettolohn von EUR 12'000.00. Weiter ist der Beschuldigte verheiratet und hat drei minderjährige Kinder. Ausgehend von einem gegenwärtigen Wechselkurs von CHF 1.00 für EUR 1.07 ergibt sich ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 11'214.95. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 20 %, eines Abzugs für den nichterwerbstätigen Ehepartner von 15 %, eines Abzugs von 15 % für das erste Kind, von 12.5 % für das zweite Kind und von 10 % für das dritte Kind ist dem Beschuldigten ein monatliches Einkommen von rund CHF 3'084.00 anzurechnen.