12. Januar 2024 um 10.03 Uhr in Ellenberg BAB 7, km 764.450 Würzburg – Ulm die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h (nach Toleranzabzug) bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritt. Gemäss Schweizer Recht wäre eine Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Umfang als einfache Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 1 SVG zu qualifizieren und ebenfalls mit einer Busse zu ahnden.