Vollständig identische Fälle gibt es kaum. Diesem Umstand hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri in ihren Seite 10 von 21 Strafmassempfehlungen für den Regelfall Rechnung getragen. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung des Beschuldigten aufgrund der im Kanton Uri von denjenigen der SSK abweichenden Strafmassempfehlungen liegt nicht bereits vor, weil andere Kantone keine fein abgestufte Staffelung pro km/h vorsehen.