Seite 9 von 21 Die Strafmassempfehlungen SVG der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) halten für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts im Bereich bis 80 km/h hingegen eine Strafmassempfehlung ab 120 Tagessätzen fest, wobei keine Abstufung vorgenommen wird und die Strafmassempfehlung für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Spektrum von 50 bis 59 km/h gilt. Ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h um 60 km/h sehen die Strafmassempfehlungen der SSK zum SVG bereits eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vor.