Zur Einordnung der objektiven Tatschwere können Strafmassempfehlungen als Orientierung herangezogen werden. Im Kanton Uri sehen die nicht publizierten Strafmassempfehlungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 53 km/h ausserorts bei einer geltenden Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder darunter 210 Tage Freiheitsstrafe vor. Dieselben Richtlinien würden bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 52 km/h, und somit lediglich 1 km/h weniger, ausserorts bei einer geltenden Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder darunter 180 Strafeinheiten – und somit 30 Strafeinheiten weniger – vorsehen.