3.5 Tatkomponenten 3.5.1 Objektive Tatschwere Der Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung schützt die Sicherheit im Strassenverkehr sowie Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer. Je gravierender die Überschreitung ausfällt, desto grösser ist nach der Gesetzeskonzeption das (abstrakte) Unfallrisiko. Liegen keine Umstände vor, die die infolge der Geschwindigkeitsüberschreitung gesetzlich vermutete ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer erhöhen, hat sich die Strafe bei einer bloss geringen Überschreitung der Grenzwerte am unteren Strafrahmen zu orientieren (BGer 6B_1358/2017 vom 11.03.2019 E. 3.2).