vorliegend zum Ausdruck komme, solle zu einer Straferhöhung führen. Die von der Vorinstanz ausgefällte Strafe entspreche den Strafmassempfehlungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri und der Urner Gerichtspraxis. Ein Vergleich mit Strafmassempfehlungen anderer Kantone könne nicht 1:1 vorgenommen werden, da es keine vergleichbare Passstrasse wie den Gotthardpass gebe. Aufgrund der Lage und Topografie sei der Gotthardpass schweizweit einzigartig. Zusammenfassend sei das Strafmass der Vorinstanz angemessen und zu bestätigen.