Seite 4 von 21 der massiven Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der deutlichen Überschreitung des Schwellenwertes von 30 km/h gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung, der Tatsache, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung während eines Überholmanövers erfolgte, sowie den örtlichen Strassenverhältnissen (kurvenreiche und unübersichtliche Gotthardpassstrasse mit starker Steigung).