I. Am 27. Oktober 2025 reichte der Verteidiger des Beschuldigten seine Honorarnote für das erstinstanzliche Verfahren ein (act. 2.4). Mit Schreiben vom 27. Oktober 2025 (recte: 21. November 2025) wurde die Kostennote für das Rechtsmittelverfahren zugestellt (act. 2.5). Seite 3 von 21 Erwägungen: