Es sei Ziffer 2.2.3 des erstinstanzlichen Urteils aufzuheben und es sei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaften Nichtbezahlen der Busse auf 16 Tage festzulegen. 5. Die Gerichts- und Verfahrenskosten sowie die Kosten der Verteidigung (zzgl. MwSt) seien für das Berufungsverfahren auf die Staatskasse zu nehmen. Seite 2 von 21 D. Mit Eingabe vom 16. Juli 2024 reichte die Staatsanwaltschaft die Berufungsantwort ein und stellte folgende Anträge (act. 3.2):