Es sei Ziffer 2.2.2 des erstinstanzlichen Urteils aufzuheben und es sei die ausgesprochene Busse mit der hinterlegten Kaution von CHF 950.00 zu verrechnen, wodurch die verurteilte Person noch CHF 1'930.00 der Busse zu bezahlen habe. 4. Es sei Ziffer 2.2.3 des erstinstanzlichen Urteils aufzuheben und es sei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaften Nichtbezahlen der Busse auf 16 Tage festzulegen.