Das Landgerichtspräsidium verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 210 Tagen mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Verbindungsbusse zu CHF 4'800.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 40 Tage bei schuldhafter Nichtbezahlung. Die ausgesprochene Busse sei mit der hinterlegten Kaution von CHF 950.00 zu verrechnen. Die verurteilte Person habe somit noch CHF 3'850.00 der Busse zu bezahlen. Weiter wurden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt (act. 00.03 LG).