A. Mit Urteil PSA 23 34 vom 22. März 2024 erklärte das Landgerichtspräsidium Uri (nachfolgend: Vorinstanz) A.____ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der groben Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit ausserorts im Sinne von Art. 90 Abs. 2 SVG, begangen am 26. Mai 2023 um zirka 14:57 Uhr auf der Gotthardpassstrasse in Hospental. Das Landgerichtspräsidium verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 210 Tagen mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Verbindungsbusse zu CHF 4'800.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 40 Tage bei schuldhafter Nichtbezahlung.