Mit Schreiben vom 29. August 2023, vom 09. Februar 2024 (act. 4.2) sowie vom 19. August 2025 (act. 6.2) ersuchte die Polizei Basel-Landschaft, Administrativmassnahmen, Brühlstrasse 43, 4415 Lausen um Zustellung des Strafurteils. Der vorliegende Entscheid wird dem Amt nach Eintritt der Rechtskraft mitgeteilt. 9.2 Mitteilung an das Amt für Migration Gestützt auf Art. 82 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201) erfolgt eine Mitteilung des Urteils an die Migrationsbehörden.