Die amtliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers beträgt für das Jahr 2024 CHF 1'446.90 (7.42 Stunden x CHF 195.00). Hinzu kommt der Zuschlag für die Reisezeit CHF 225.00. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 117.20) und auf den Reisezuschlag (CHF 18.25) hinzuzurechnen. Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2024 somit eine amtliche Entschädigung von total CHF 1'807.35 aus. C. Fazit Das volle Honorar des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt lic. iur. Erik Wassmer, wird für das Rechtsmittelverfahren somit auf CHF 3'279.10 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt.