B. Für das Jahr 2024 Das volle Honorar des amtlichen Verteidigers für das Jahr 2024 beträgt damit CHF 1'929.20 (7.42 Stunden x CHF 260.00). Hinzu kommt der Zuschlag für die Reisezeit von CHF 225.00. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 156.30) und auf den Zuschlag (CHF 18.20) hinzuzurechnen. Im Ergebnis wird das volle Honorar des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt lic. iur. Erik Wassmer, für das Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2024 auf insgesamt CHF 2'328.70 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt.