Die amtliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers beträgt für das Jahr 2023 CHF 649.35 (3.33 Stunden x CHF 195.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 16.60. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 50.00) und auf die Barauslagen (CHF 1.30) hinzuzurechnen. Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2023 somit eine amtliche Entschädigung von total CHF 717.25 aus.