A. Für das Jahr 2023 Das volle Honorar des amtlichen Verteidigers für das Jahr 2023 beträgt damit CHF 865.80 (3.33 Stunden x CHF 260.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 16.60. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer auf das Honorar (CHF 66.70) und auf die Barauslagen (CHF 1.30) hinzuzurechnen. Im Ergebnis wird das volle Honorar des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt lic. iur. Erik Seite 32 von 37 Wassmer, für das Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2023 auf insgesamt CHF 950.40 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt.