Insgesamt wird der Zeitaufwand auf 10 Stunden 45 Minuten gekürzt, wovon 3.33 Stunden auf das Jahr 2023 und 7.42 Stunden auf das Jahr 2024 fallen. Aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteueransätze (bis Ende 2023 7.7 % und ab 2024 8.1 %) ist das Honorar für die Jahre 2023 und 2024 separat zu berechnen. Das Obergericht erachtet demnach für die amtliche Verteidigung im vorliegenden Rechtsmittelverfahren einen Zeitaufwand von insgesamt 10 Stunden 45 Minuten den Umständen angemessen.