Weiter werden bei den Barauslagen die Kosten der angefertigten Kopien von CHF 9.25 auf CHF 4.00 gekürzt, da das Gericht von einem Ansatz von CHF 0.50 pro Kopie ausgeht und die Scanarbeiten zu den Kanzleiarbeiten gehören, welche bereits mit dem Stundenansatz abgegolten sind und nicht zusätzlich entschädigt werden können. Zuzüglich der Porto-Auslagen von CHF 12.60 betragen die Barauslagen somit CHF 16.60.