Für die Hauptverhandlung des Rechtsmittelverfahrens in Altdorf am 3. September 2024 werden 3.5 Stunden in Rechnung gestellt. Der Aufwand wird auf die effektive Dauer der Hauptverhandlung, also auf 1 Stunde und 15 Minuten, gekürzt. Die geltend gemachte Wegzeit (An- und Rückreise) zur Hauptverhandlung in Altdorf am 3. August 2024 wird um 3 Stunden gekürzt. Dafür wird die Reisezeit für Hinund Rückreise über den Zuschlag von CHF 75.00 mal 3 Stunden entschädigt, somit CHF 225.00, und bei der Honorarvereinbarung berücksichtigt.