7.2.3 Rechtsmittelverfahren Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten reichte für das Rechtsmittelverfahren eine Kostennote ein und macht einen Zeitaufwand von insgesamt 17.55 Stunden geltend (act. 2.3). Für die Hauptverhandlung des erstinstanzlichen Verfahrens in Altdorf am 29. August 2023 werden 3.5 Stunden in Rechnung gestellt. Die Reisezeit wird nicht als Arbeitszeit entschädigt. Es wird ein Zuschlag zum Honorar gewährt (vergleiche Art. 36 GGebR). Somit sind die Reisekosten bereits über die Reisezeitpauschale abgegolten. Der Aufwand wird auf die effektive Dauer der Hauptverhandlung, also auf 1 Stunde und 35 Minuten gekürzt.