CHF 63.90 zuzüglich der gekürzten Kosten der angefertigten Kopien von CHF 9.50). Zuzüglich der Reisekosten von CHF 225.00 sowie der Mehrwertsteuer von 7.7 % auf den Barauslagen (CHF 5.65) und auf den Reisekosten (CHF 17.33) ergibt dies Auslagen von insgesamt CHF 321.40. Das volle Honorar des amtlichen Verteidigers RA lic. iur. Erik Wassmer wird für das erstinstanzliche Verfahren somit auf CHF 6'706.55 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt. Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 5'110.25 aus.