In Strafsachen beträgt die Anwaltsentschädigung im Verfahren vor Landgericht Uri zwischen CHF 1'000.00 bis CHF 50'000.00 (Art. 30 lit. c GGebR) und vor Obergericht als Berufungsinstanz zwischen CHF 500.00 bis CHF 15'000.00 (Art. 31 Abs. 1 GGebR). Innerhalb der Mindest- und Höchstansätze ist die Entschädigung nach dem Streitwert oder, wo ein solcher nicht besteht, nach dem Zeitaufwand, der Bedeutung der Sache für die Partei in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, der Schwierigkeit der Sache sowie des Umfanges und der Art der Bemühungen festzulegen (Art. 19 Abs. 1 Gerichtsgebührenverordnung).