6.12 Fazit Der Beschuldigte wird zu einer bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 13 Monaten und einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen in Höhe von CHF 80.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. Der Vollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Zudem wird eine Verbindungsbusse von CHF 2’800.00 ausgesprochen, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 35 Tage.