Die schuldangemessene Geldstrafe für die grobe Verkehrsregelverletzung sowie die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz beträgt 25 Tagessätze Geldstrafe. Aufgrund des Verschuldens des Beschuldigten erscheint es angemessen, 5 Tagessätze in Form einer Verbindungsbusse auszusprechen. Bei einem Tagessatz von CHF 80.00 beträgt die Verbindungsbusse demnach CHF 400.00 (5 Tageseinheiten x CHF 80.00). Die Verbindungsbusse für sämtliche bedingt ausgesprochenen Strafen ist somit bei CHF 2'800.00 anzusetzen (CHF 2'400.00 + CHF 400.00). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wird in Anwendung von Art. 106 Abs. 2 StGB auf 35 Tage festgelegt.