Vorliegend beträgt die schuldangemessene Freiheitsstrafe für die qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung 14 Monate. Aufgrund des Verschuldens des Beschuldigten erscheint eine Verbindungsbusse im Umfang von 1 Monat (entsprechend 30 Tageseinheiten) als angemessen. Bei einem Tagessatz von CHF 80.00 ergibt dies eine Verbindungsbusse von CHF 2'400.00 (30 Tageseinheiten x CHF 80.00).