Die Vorinstanz sprach aufgrund spezialpräventiver Überlegungen eine Verbindungsbusse aus, um dem Beschuldigten einen spürbaren Denkzettel zu verabreichen. Im vorliegenden Fall rechtfertigt sich die Verbindung der bedingten Freiheitsstrafe und der bedingten Geldstrafe mit einer Busse, um dem Beschuldigten die Ernsthaftigkeit der Sanktion und die Folgen seines Verhaltens vor Augen zu führen.