Die Tatsache, dass er die Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer vierspurigen, richtungsgetrennten Autobahn und nicht auf einer Haupt- oder Nebenstrasse ausserorts beging, sowie die guten Strassen- und Sichtverhältnisse, es war hell und die Strasse war trocken, wirken sich strafmildernd aus. Hingegen ist der Strassenabschnitt kurvenreich und liegt vor Tunneln. Es ist mit Schwerverkehr zu rechnen. Rund 150 m nach der Geschwindigkeitsmessstelle befindet sich zudem eine Autobahneinfahrt, was grundsätzlich zu erhöhter Vorsicht gemahnt hätte. Das Verkehrsaufkommen war weder übermässig hoch noch besonders gering.