Bereits eine einfache Internetrecherche liefert mehrere Hinweise darauf, dass Teleskopschlagstöcke im Sinne des schweizerischen Waffenrechts als Waffen behandelt werden und ihr Erwerb beziehungsweise Import bewilligungspflichtig sein kann. Bei einer einfachen Google-Recherche für das Wort «Teleskopschlagstock Schweiz» erscheint prominent an oberster Stelle die folgende Passage aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel: «Im Sinne des schweizerischen Waffengesetzes (WG) gelten Schlagstöcke als Waffen, deren Erwerb einer kantonalen Ausnahmebewilligung bedarf. Das Mitführen/Tragen eines Schlagstockes setzt das Bestehen der eidgenössischen Waffentragprüfung voraus