Es ist ohne Weiteres mit der Möglichkeit zu rechnen, dass der Gesetzgeber Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, wie Waffen behandelt. Der Beschuldigte musste erkennen, dass die von ihm bestellten Teleskopschlagstöcke möglicherweise rechtlichen Regelungen unterliegen, und er hätte sich dementsprechend informieren müssen. Entsprechende Abklärungen erfordern einen geringen Aufwand. Bereits eine einfache Internetrecherche liefert mehrere Hinweise darauf, dass Teleskopschlagstöcke im Sinne des schweizerischen Waffenrechts als Waffen behandelt werden und ihr Erwerb beziehungsweise Import bewilligungspflichtig sein kann.