5.3.4 Subsumtion Schlagstöcke werden vom Gesetz beispielhaft als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. d WG aufgezählt. Das Gesetz enthält zwar keine Definition, welche Gegenstände als Schlagstöcke zu qualifizieren sind. Dennoch sind Teleskopschlagstöcke zweifelsohne darunter zu subsumieren. Nach der Seite 22 von 37 Rechtsprechung ist der subjektive Verwendungszweck nicht massgebend. Mithin ist unbeachtlich, dass der Beschuldigte diese vorgeblich für die Fasnacht bestellt hatte. Ebenso kann das Gewicht respektive die Beschaffenheit des Produkts für die Waffenqualität nicht entscheidend sein.