und das fehlende Gewicht zeige sich daran, wie leicht sich damit wedeln lasse. Eine Trägheit, wie sie Seite 20 von 37 eine Stahlkugel verursachen würde, bestehe nicht. Die Bewegung sehe anders aus, wenn man einen Plastikschlagstock in der Hand halte. Insgesamt könne der Kauf von Imitaten mit derart geringem Gewicht kein Verstoss gegen das Waffengesetz sein. Es liege weder objektiv noch subjektiv eine Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor (act. 7.1, S. 15).