Die Verteidigung verweist zudem auf das Merkblatt des Bundesamts für Polizei, wonach Imitationswaffen unter das Waffengesetz fielen, wenn sie mit echten Feuerwaffen verwechselt werden könnten. Nur mit Blick auf Feuerwaffen werde eine Imitation als gefährlich angesehen. Wenn jemand mit einer Imitation bedroht werde, die echt aussehe, fühle sich die betroffene Person tatsächlich bedroht. Zudem bestehe die Gefahr, dass ein Polizeibeamter die Lage falsch einschätze und schiesse. Eine solche Gefahr bestehe bei leichten Teleskopschlagstöcken aus Plastik gerade nicht. Sie seien ohne Weiteres als Imitate zu erkennen. Schon beim Ausfahren klicke es nicht metallisch bedrohlich, es töne anders,