Der Bereich, in dem die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h herabgesetzt ist, befindet sich auf der Verzweigungsrampe, wo sich die Autobahnen A1 und A2 trennen. Der betreffende Streckenabschnitt verengt sich vor der Einmündung in die Fahrbahn der von Bern herkommenden Fahrzeuge von zwei Spuren auf eine Spur und befindet sich in einer Kurve. Dieser Umstand spricht für den Wechsel des Temporegimes. Der Beschuldigte befand sich im Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung damit nicht mehr auf der (zwischen der Verzweigung Wiggertal und der Verzweigung Härkingen verlaufenden) sechsspurigen bzw. dreispurigen Autobahnstrecke, sondern bereits im Bereich der Verzweigung.