5.2.4 Subsumtion Im Rahmen der rechtlichen Würdigung ist zu prüfen, ob der Beschuldigte durch die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen oder in Kauf genommen und damit eine grobe Verkehrsregelverletzung begangen hat. Dabei sind die konkreten Umstände am Tatort und zum Tatzeitpunkt zu berücksichtigen.