Seite 15 von 37 schwindigkeit von 120 km/h ausgehe. In diesem Zusammenhang verweist die Verteidigung auf die Praxis des Bundesgerichts, wonach selbst bei innerorts gelegenen Strecken, die ausserorts Charakter haben, eine gewisse Grosszügigkeit bei der Beurteilung des subjektiven Tatbestands im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen bestehe, namentlich im sogenannten Bieler Technikum-Stras- senfall (act. 7.1 S. 15).