Die Gegenfahrbahn befinde sich in einem Abstand von rund 200 bis 300 Metern. Es bestehe nicht nur eine Mittelleitplanke, sondern zusätzlich Wald und Gebüsch als weitere Trennung. Die Gefahr einer Frontalkollision sei daher praktisch gleich null. Gerade diese auf Autobahnen ohnehin geringe und hier erst recht ausgeschlossene Gefahr rechtfertige typischerweise die Annahme einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h und spreche gegen die Erwartung einer Beschränkung auf 80 km/h. Demgemäss rechne man in diesem Bereich nicht damit, nur 80 km/h fahren zu dürfen. Es sei deshalb entschuldbar, wenn der Lenker von der normalen Höchstge-