4.1.2 Sachverhalt Den Erwägungen der Vorinstanz folgend ist zunächst festzuhalten, dass der Beschuldigte geständig ist, ohne Einfuhrbewilligung über die Homepage www.wish.com fünf Teleskopschlagstöcke bestellt zu haben. Er habe diese für die Fasnacht bestellt und nicht gewusst, dass es sich um bewilligungspflichtige Waffen handle (act. 6 StA Frage 4, 5 und 17). Er sei davon ausgegangen, dass die Schlagstöcke aus Plastik hergestellt und harmlos seien (act. 6 StA Frage 11). Es sei keine böse Absicht gewesen (act. 6 StA Frage 4 und 27). Der angeklagte Sachverhalt ist somit erstellt und bedarf keiner weiteren Beweiswürdigung. Streitig ist damit einzig die rechtliche Qualifikation.