Der Beschuldigte bestellte am 22. Dezember 2018 von seiner Wohnadresse aus über die Homepage «wish.com» fünf Teleskopschlagstöcke, ohne über eine hierfür erforderliche Einfuhrbewilligung zu verfügen. In der Folge wurden die fünf Teleskopschlagstöcke am 7. Mai 2019 von der Eidgenössische Zollverwaltung beschlagnahmt, da diese als Waffe dem Waffengesetz unterliegen und somit nicht bewilligungslos in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Im Zeitpunkt der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr lag weder eine Einfuhrbewilligung Seite 12 von 37 noch eine Ausnahmebewilligung vor.