3.1.2 Sachverhalt Der Beschuldigte gesteht, am 30. Mai 2019 um 19:04 Uhr das Fahrzeug mit dem Kontrollschild Z.____ am Ort der Geschwindigkeitsmessung bei signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit 121 km/h gelenkt zu haben (act. 00.01 LG, Fragen 45 f.). Der Sachverhalt ist somit erstellt und bedarf keiner weiteren Beweiswürdigung. Streitig ist damit einzig die rechtliche Qualifikation. Diese wird in E. 5.2 geprüft. 4. Vorfall vom 22. Dezember 2018 4.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung 4.1.1 Vorwurf Mit Anklageschrift vom 13. März 2023 wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (act. 02.01 LG):