__ GmbH gemieteten Personenwagen mit dem Kontrollschild X.____ auf der Autobahn A2 in Amsteg in Richtung Süden mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h bei signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gelenkt hat. Zu Gunsten des Beschuldigten muss mangels anderer Erkenntnisse davon ausgegangen werden, dass er die Temporeduktion von 120 km/h auf 100 km/h und anschliessend auf 80 km/h infolge von Unachtsamkeit nicht bemerkt hat. Der angeklagte Sachverhalt ist erstellt. 3. Vorfall vom 30. Mai 2019 3.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung 3.1.1 Vorwurf Mit Anklageschrift vom 13. März 2023 wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (act. 02.01 LG):